Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Stefans Torten, Stefan Feigl, Grazer Straße 15, 8665 Langenwang als Auftragnehmer (im Folgenden kurz „Stefans Torten“) und dem Kunden (im Folgenden kurz „Kunde“). Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart gelten diese AGB für alle laufenden und auch künftigen Rechtsgeschäfte zwischen Stefans Torten und dem Kunden. Durch Abgabe einer Bestellung (sei es schriftlich oder mündlichen im Verkaufsgeschäft, Grazer Straße 15, 8665 Langenwang oder online) anerkennt der Kunde ausdrücklich die Gültigkeit dieser AGB und erklärt sich mit den untenstehenden Regelungen ausdrücklich einverstanden. Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils aktuelle Fassung der AGB. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt Stefans Torten NICHT an und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich und zur Gänze.
Vertragsabschluss/Leistungsumfang
Alle Angebote von Stefans Torten sind freibleibend. Eine Bestellung des Kunden gilt als Angebot an Stefans Torten. Die Bestellung kann persönlich (im Geschäft), per E-Mail, im Onlineshop oder per WhatsApp erfolgen. Stefans Torten behält sich das Recht vor, Bestellungen/Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Erst mit der Annahme der Bestellung durch Stefans Torten kommt ein rechtswirksamer Vertrag zwischen Stefans Torten und dem Kunden zu Stande. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von Stefans Torten durch Übermittlung der Auftragsbestätigung, persönlich, per E-Mail oder WhatsApp bestätigt wurde. Stefans Torten ist bei Annahme nur zur Erbringung der in der Bestellung ausdrücklich genannten Leistungen um den dort genannten Preis verpflichtet (=ausschließlicher Leistungsumfang). Nebenabreden können nur schriftlich vereinbart werden. Nachträgliche Änderungswünsche, wie z.B.: Änderung der Geschmacksrichtung, Erhöhung der Stückzahl, Zusatzwünsche hinsichtlich Dekoration, etc., bedürfen der Schriftform und Zustimmung durch Stefans Torten und gelten als Vertragsänderung. Stefans Torten ist nicht verpflichtet, Änderungswünschen zuzustimmen.
Terminreservierungen: Terminreservierungen (= Beauftragung einer Leistung für einen bestimmten Termin) des Kunden sind stets verbindlich und gelten als verbindliche Bestellung die rechtswirksam wird, wenn sie von Stefans Torten durch Übermittlung der Auftragsbestätigung persönlich, per E-Mail oder WhatsApp bestätigt wurde. Bei Terminreservierungen sind die konkreten Auftragsdetails, insbesondere Lieferort (falls Lieferung erwünscht), Tortengröße, Stückzahl, Dekoration, vom Kunden, bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Termin, an Stefans Torten schriftlich oder per E-Mail bekannt zu geben. Für den Fall, dass es der Kunde bis zu diesem Stichtag unterlässt, die konkreten Auftragsdetails an Stefans Torten bekannt zu geben, kommt Stefans Torten das Recht zu, vom Vertrag sofort zurückzutreten und die Terminreservierung zu stornieren. Der Kunde wird hiervon schriftlich verständigt.
Künstlerische Gestaltungsfreiheit: Jedes Produkt/Erzeugnis von Stefans Torten ist ein Unikat und wird händisch (künstlerische Tätigkeit) gefertigt. Es kann daher vorkommen, dass Erzeugnisse von einer Vorlage abweichen. Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss ausdrücklich damit einverstanden und nimmt zur Kenntnis, dass die Erzeugnisse auch von der Vorlage (zB. Foto) abweichen können. Eine Abweichung berechtigt den Kunden nicht zur Zurückbehaltung auch nur eines Teils des vereinbarten Preises. Dies gilt auch für abweichende Farben und Farbeffekte. Aufgrund der Farbverordnung der EU sind nicht alle Farbwünsche 1:1 umzusetzen und es können Abweichungen entstehen – vor allem auch durch das natürliche Nachdunkeln der Lebensmittelfarben
Leihgegenstände
Bei Tortenständern und sämtlichen anderen mitgelieferten bzw. übergebenen Gegenständen, zB. Tabletts, Etageren, Kühlboxen, Dekorationsmaterial, etc. handelt es sich um Leihgegenstände, für die der Kunde ab der Übergabe bzw. Lieferung des Leistungsgegenstandes haftet. In der Auftragsbestätigung bzw. spätestens bei Abholung oder Lieferung wird von Stefans Torten aufgelistet, welche Leihgegenstände Teil der Lieferung sind. Für Leihgegenstände ist eine Kaution von € 50,- bis € 200,- (abhängig vom Leihgegenstand – bestimmt von Stefans Torten) in bar bei Entgegennahme der Gegenstände zu hinterlegen. Je nach Umfang ist eine Leihgebühr bzw. eine Reinigungspauschale zu bezahlen, diese wird bei der Übergabe in Rechnung gestellt und richtet sich nach Größe, Art und Menge der Leihgegenstände. Die Kaution wird nach vollständiger, unbeschädigter Rückgabe erstattet. Ab einer Leihdauer von mehr als 5 Tagen ab Ausgabe wird eine Miete von € 50-150.- pro angefangene Woche in Rechnung gestellt (je nach Menge der Leihgegenstände). Bei Verlust oder Beschädigung des Leihgegenstandes wird die Kaution zur Gänze einbehalten bzw. der Artikel in Rechnung gestellt.
Selbstabholung, Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart ist der bestellte Leistungsgegenstand selbst vom Kunden bis zum vereinbarten Termin abzuholen. Wird der bestellte Leistungsgegenstand nicht bis zum vereinbarten Termin abgeholt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Neuherstellung, Ersatzlieferung, etc. Da es sich ausschließlich um Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch handelt und Stefans Torten den Vertrag erfüllt hat, besteht auch kein Rückgaberecht und ist der Rechnungsbetrag – auch bei Verstreichen des Abholungstermins bzw. bei Nichtabholung – zur Gänze fällig.
Lieferung: Eine Lieferung oder Versendung ist möglich, sofern diese ausdrücklich zwischen Stefans Torten und dem Kunden vereinbart wird. Stefans Torten behält sich das Recht vor, die Vereinbarung einer Lieferung ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Jede Versendung/Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Die Lieferung wird separat in Rechnung gestellt und ist nicht im Preis inkludiert. Der Aufbau des Leistungsgegenstandes sowie etwaige Dekorationsarbeiten gelten nur dann als im Preis inkludiert, wenn diese ausdrücklich zwischen Stefans Torten und dem Kunden vereinbart wurden. Soweit Teillieferungen möglich sind, ist Stefans Torten auch berechtigt, Teillieferungen auszuführen.
Gefahrenübergang: Ab Übergabe des Leistungsgegenstandes an den Kunden, an einen Bevollmächtigten des Kunden, hierzu zählen insbesondere Caterer, Restaurants, etc., oder an einen vereinbarten Transporteur, gehen sämtliche Risiken und Gefahren sowie die Haftung auf den Kunden über. Der Kunde oder die bevollmächtigte Person hat nach Übergabe dafür Sorge zu tragen, dass der Leistungsgegenstand bei Bedarf entsprechend gekühlt bzw. verwahrt wird. Für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Verwahrung, Handhabung, oder beim Aufbau durch den Kunden oder dessen Bevollmächtigte entstehen, übernimmt Stefans Torten keine Haftung.
Schadenersatz/Haftungsausschluss leichte Fahrlässigkeit
Schadenersatzansprüche gegen Stefans Torten oder eine Haftung von Stefans Torten für Schäden (aus welchem Rechtsgrund auch immer; insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen) sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist, sofern es sich nicht um einen Verbraucher handelt, vom Geschädigten zu beweisen.
bzw. der Reaktion mit den Rohstoffen. Die Verwendbarkeit der bestellten Ware für bestimmte Zwecke des Kunden ist – sofern nicht
ausdrücklich anders vereinbart – nicht Vertragsbestandteil. Die auf der Homepage www.stefanstorten.at abrufbaren Bilder stellen lediglich Beispielbilder dar, anhand deren der Kunde leichter auswählen kann, was dieser bestellen möchte.
Urheberrecht, geschütztes Bildmaterial, Rechte Dritter an Druckmotiven: Das Angebot von Stefans Torten –umfasst unter anderem auch die Umsetzung kundenspezifischer Gestaltungsvorgaben, insbesondere auch nach Vorlagen des Kunden. Beauftragt der Kunde Stefans Torten mit der Gestaltung eines Produktes etc. nach einer von ihm zur Verfügung gestellten Druckvorlage, bestätigt der Kunde damit ausdrücklich, Inhaber der hierfür erforderlichen Rechte zu sein. Soweit dies zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist, räumt der Kunde Stefans Torten zudem ein entsprechendes Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Druckvorlagen ein. Erteilt der Kunde Stefans Torten einen Auftrag zur Gestaltung eines Produktes, etc. nach einer von ihm zur Verfügung gestellten Druckvorlage, ohne Inhaber der hierzu erforderlichen Rechte zu sein, erklärt der Kunde ausdrücklich Stefans Torten –Schad- und klaglos zu halten und haftet er gegenüber Stefans Torten für alle daraus resultierenden Rechtsfolgen. Weiters erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Stefans Torten Bildmaterial von hergestellten Produkten zu Werbezwecke verwenden darf.
Preise, Zahlungsbedingungen
Es gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung von Stefans Torten angegebenen Preise. Sofern nicht anders angeführt verstehen sich die Preise inklusive der gültigen Umsatzsteuer. Im Falle nachträglicher Änderungswünsche gelten die in der Bestätigung der Vertragsänderung von Stefans Torten angegebenen Preise. Soweit nicht anders angegeben, sind sämtliche Preisangaben als Bruttopreise “ab Werk” inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Alle zusätzlichen Kosten, z.B. alle mit der Lieferung/dem Versand entstehenden Kosten und Spesen, trägt der Kunde. Sollten im Zuge des Versandes Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen auch diese zu Lasten des Kunden.
Zahlungsmodalitäten: Die Zahlung bei Abholung erfolgt in bar, per Bankomatkarte oder auf Rechnung (nur in Ausnahmefällen). Rechnungen von Stefans Torten sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde Stefans Torten alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu ersetzen (ZB Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten).
Stornierung: Die Stornierung einer Bestellung kann nur schriftlich (per E-Mail oder WhatsApp) erfolgen. Für Stornierungen bis 30 Tage vor dem Termin wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von pauschal 15,- € eingehoben. Bei einer Stornierung zwischen 29-10 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin sind 20 %* des Auftragswertes an Stornokosten zu bezahlen. Bei Stornierung zwischen 9-7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungstermin werden 50%* des Auftragswertes fällig. Bei Stornierungen, die ab 6 Tagen vor dem vereinbarten Leistungstermin erfolgen, ist der komplette Rechnungsbetrag* zur Zahlung fällig. Sonderanfertigungen oder personalisierte Gegenstände, wie zB Cake-Topper sind von dieser Regelung ausgeschlossen und werden in jedem Fall verrechnet. Diese gehen dann auch nach Bezahlung in das Eigentum vom Kunden über. *jedoch mindestens € 25,00. Sonderanfertigungen (wie zB Cake Topper werden immer verrechnet).
Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Zahlung des Preises inklusive aller Nebengebühren bleiben die gelieferten Waren/Gegenstände Eigentum von Stefans Torten.
Schadenersatzansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt bei Konsumenten iSd KSchG nicht für Personenschäden oder an zur Bearbeitung übernommenen Sachen.
Rücktrittsrecht
Stornobedingungen
Bis 30 Tage vorher € 15.- Bearbeitungsgebühr
29-10 Tage vorher 20 %*
9-7 Tage vorher 50 %*
Ab 6 Tage vorher 100 %*
*jedoch mindestens 25 €
Sonderanfertigungen (zB Cake Topper) werden immer verrechnet, sobald diese angefertigt wurden.
Der Kunde hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
- Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
- Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde
Allergiehinweise
Etwaige Allergien sind bei der Bestellung schriftlich bekannt zu geben. Stefans Torten ist wichtig jene Konditoreiprodukte die speziell nach ernährungsspezifischen Wünschen des Kunden erstellt werden, getrennt von anderen Konditoreiwaren zu produzieren. Da diese jedoch in derselben Umgebung wie alle anderen Produkte hergestellt werden, kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass auch dieses Produkt Spuren allergener Zutaten enthält. Stefans Torten übernimmt keine Haftung für eventuelle allergische Reaktionen. Gerne informiert Stefans Torten vorweg im Detail über die Zutaten und Allergene Zutaten. Der Kunde bzw. die bevollmächtigte Person/Caterer/Restaurant bekommt zusätzlich bei Übergabe/Lieferung der Konditorwaren die gesetzlich geregelten Allergiehinweise ausgehändigt. Der Kunde trägt die volle Verantwortung und übernimmt die Haftung, dass diese Allergiehinweise gut sichtbar für alle Personen, die die Konditorware verzehren aufgelegt werden oder diese über die Inhalte informiert werden. Eine Haftung von Stefans Torten für Schäden die aus nicht bekannt gegebenen Allergien, etc. resultieren ist ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Produkten die direkt im Shop verkauft werden sind die Allergene gut sichtbar in der Vitrine angeführt. Auch hier übernimmt Stefans Torten jedoch keine Haftung für eventuelle allergische Reaktionen, etc. und wird eine solche Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Stefans Torten kann nicht garantieren, dass in den Produkten keine anderen Spuren von z.B. Nüssen, usw. enthalten sind da alle Produkte in derselben Umgebung hergestellt werden.
Datenschutz
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten zum Zweck der Vertragserfüllung und Abwicklung der Bestellung sowie für eigene Werbezwecke verarbeitet und gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Diese Einwilligung kann jederzeit bei Stefans Torten, Stefan Feigl, Grazer Straße 15, 8665 Langenwang widerrufen werden.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von Stefans Torten, 8665 Langenwang. Gerichtsstand: Bruck/Mürzzuschlag.